Wespeneinsatz
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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Einsatzbericht
Im Bereich eines Spielplatzes wurde ein Wespennest gemeldet. Da eine Fachkraft für Stechinsekten nicht kurzfristig verfügbar war, wurde die Feuerwehr tätig und sicherte den Bereich ab bzw. machte ihn kenntlich. Wespen sind als wild lebende Tiere gesetzlich besonders geschützt. Sie dürfen nicht mutwillig gefangen, verletzt oder getötet werden und ihre Nester dürfen nicht zerstört werden.